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Deepfake-Anlagebetrug

Der Berater am Telefon hat nie existiert. Dein Geld schon.

Deepfake-Anlagebetrug: Und du musst da nicht alleine durch.
Ein Video mit einem bekannten Gesicht, eine Plattform mit steigenden Kursen, ein freundlicher Betreuer, der dich betreut, bis nichts mehr da ist. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich, wer dafür haftet und wie du an dein Geld kommst.
Umfassenden Rechtskenntnisse im Bankenrecht
Klartext

Was ist Deepfake-Anlagebetrug?

Deepfakes sind mit künstlicher Intelligenz erzeugte Bild-, Video- oder Tonaufnahmen, die eine reale Person sagen lassen, was sie nie gesagt hat. Beim Anlagebetrug dienen sie einem einzigen Zweck: Vertrauen herzustellen, das die Täter sich sonst erarbeiten müssten.

Der Ablauf ist industriell organisiert. Am Anfang steht Werbung in sozialen Netzwerken mit einem gefälschten Interview oder einem nachgebauten Nachrichtenbeitrag. Wer klickt, landet in einem Formular, wird binnen Minuten zurückgerufen und von geschulten Mitarbeitern durch die erste Einzahlung geführt – häufig per Fernwartungssoftware direkt auf dem eigenen Rechner.

Danach folgt die eigentliche Betrugsphase: eine Handelsoberfläche, die Gewinne anzeigt, die es nicht gibt, kleine Auszahlungen zur Bestätigung, dann größere Nachforderungen. Neu ist an dieser Masche nicht das Muster, sondern die Qualität der Täuschung. Wer darauf hereinfällt, war nicht leichtgläubig, sondern hatte es mit einer Fälschung zu tun, die von der Wirklichkeit kaum zu unterscheiden ist.

Genau das ist rechtlich entscheidend. Denn ob dir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, hängt davon ab, was du in dieser Situation hättest erkennen können.

Deine Situation

Kennst du das?

Du hast ein Video gesehen, das echt aussah

Ein Prominenter, eine Nachrichtensprecherin, ein Bundespolitiker empfahl eine Anlage. Stimme, Mimik, Logo des Senders – alles passte. Nur war nichts davon echt.

Auf dem Depot stiegen die Zahlen

Du hast eingezahlt, nachgelegt, dich über Gewinne gefreut. Als du auszahlen wolltest, kamen Steuern, Gebühren, Fristen – und noch eine Zahlung.

Jetzt antwortet niemand mehr

Die Plattform ist offline, die Nummer tot, die Bank sagt, du hast selbst überwiesen. Und du fragst dich, ob überhaupt noch etwas zu holen ist.
Es ist oft mehr zu holen, als Betroffene glauben. Aber es ist eine Frage von Wochen, nicht von Monaten.
Woran du es erkennst

Sieben Warnzeichen

Kein einzelnes Zeichen beweist etwas. Treffen zwei oder mehr zu, überweise nichts und lass die Sache prüfen, bevor du weitermachst.

  1. Du bist über eine Anzeige oder ein Video mit einer prominenten Person auf das Angebot gekommen.
  2. Nach der Anmeldung kam innerhalb von Minuten ein Anruf, oft aus dem Ausland.
  3. Du solltest ein Fernwartungsprogramm installieren oder deinen Bildschirm teilen.
  4. Einzahlungen laufen über Krypto-Wallets, Zahlungsdienstleister oder Konten in Drittstaaten, die nicht auf den Namen des Anbieters lauten.
  5. Renditen werden in Aussicht gestellt, die es am Markt nicht gibt, und Verluste praktisch ausgeschlossen.
  6. Vor der Auszahlung werden plötzlich Steuern, Gebühren oder eine Kaution fällig.
  7. Du wirst gebeten, deiner Bank einen anderen Verwendungszweck zu nennen als den echten.

Der einfachste Test: Prüfe im Unternehmensregister der BaFin, ob der Anbieter eine Erlaubnis für Deutschland hat. Fehlt sie, gibt es keinen legalen Grund, ihm Geld zu schicken.

Wenn es schon passiert ist

Die ersten 72 Stunden entscheiden am meisten

Zahlungen lassen sich manchmal noch stoppen, Krypto-Transfers manchmal noch nachverfolgen. Beides wird mit jedem Tag schwieriger. Arbeite diese Punkte in dieser Reihenfolge ab.

Zahlungen stoppen

Ruf deine Bank an und verlange schriftlich den Widerruf beziehungsweise die Rückholung jeder Überweisung. Lass Karten und Online-Banking sperren, wenn Fremde Zugriff hatten. Zahle nichts mehr nach – auch nicht die versprochene letzte Gebühr.

Beweise sichern

Screenshots der Plattform und des Depots, alle Chats, E-Mails und Rufnummern, das Werbevideo, Kontoauszüge, Krypto-Adressen und Transaktions-IDs. Speichere alles doppelt und löse nichts auf dem Rechner, mit dem gearbeitet wurde.

Anzeige und Anwältin

Erstatte Strafanzeige bei der Polizei und melde den Fall der BaFin. Parallel prüfen wir die zivilrechtlichen Ansprüche, denn das Strafverfahren holt dein Geld in der Regel nicht zurück.
Wichtig: Antworte niemandem, der dir gegen Vorkasse anbietet, dein Geld zurückzuholen. Seriöse Anwältinnen rechnen nach RVG oder Vereinbarung ab und versprechen kein Ergebnis.
Häufige Fragen

Was Betroffene mich zuerst fragen

Bekomme ich mein Geld zurück?

Das hängt davon ab, wohin es geflossen ist und wer daran mitgewirkt hat. Bei Zahlungen über inländische Banken und regulierte Zahlungsdienstleister sind die Aussichten deutlich besser als bei direkten Krypto-Transfers an unbekannte Wallets. Seriös ist nur eine Prognose nach Prüfung der Unterlagen – wer dir am Telefon eine Rückholquote nennt, will etwas verkaufen.

Die Bank sagt, ich hätte grob fahrlässig gehandelt. Ist damit alles verloren?

Nein. Die Bank verwendet diesen Vorwurf regelmäßig als erste Verteidigungslinie, und sie muss ihn beweisen. Entscheidend ist, was du in der konkreten Situation erkennen konntest – und die Qualität heutiger KI-Fälschungen spricht in vielen Fällen gegen den Vorwurf. Auch wenn er teilweise trägt, bleiben Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen der Bank möglich.

Ich habe Kryptowährungen überwiesen. Ist das Geld weg?

Nicht zwangsläufig. Transaktionen in öffentlichen Blockchains sind nachvollziehbar, und an der Stelle, an der Kryptowerte in Euro getauscht werden, sitzt fast immer ein regulierter Anbieter mit Identifizierungspflichten. Dort setzen Auskunfts- und Sicherungsansprüche an. Auch hier gilt: je früher, desto besser.

Bringt eine Strafanzeige etwas?

Sie ist wichtig, ersetzt aber die zivilrechtliche Durchsetzung nicht. Die Ermittlungen richten sich gegen die Täter, die meist im Ausland sitzen, und dauern lange. Dein Geld holen wir über Ansprüche gegen die Beteiligten, die greifbar und zahlungsfähig sind. Beides läuft parallel, und die Akteneinsicht im Strafverfahren liefert dabei oft wertvolle Informationen.

Was kostet mich das?

Das Erstgespräch zum Kennenlernen ist kostenlos und unverbindlich. Danach reden wir offen über Kosten, bevor irgendetwas beauftragt wird: gesetzliche Vergütung nach RVG oder eine Vereinbarung, dazu die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung greift. Du weißt immer, wo du stehst.

Ich schäme mich, überhaupt darüber zu sprechen.

Das höre ich in fast jedem Erstgespräch, und es hilft niemandem außer den Tätern. Betroffen sind Ärztinnen, Ingenieure, Steuerberater – Menschen, die sonst nichts unterschreiben, ohne es gelesen zu haben. Der Betrug funktioniert nicht über Dummheit, sondern über Vertrauen, das technisch perfekt gefälscht wurde.

Wie lange habe ich Zeit?

Für die Rückholung von Zahlungen zählen Tage. Für die Ansprüche gegen Banken und Zahlungsdienstleister gelten Verjährungsfristen, die regelmäßig mit dem Ende des Jahres zu laufen beginnen, in dem du von den Umständen erfahren hast. Wer wartet, verliert Optionen – nicht unbedingt den Anspruch.

Mache heute den ersten Schritt

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Kostenlos und unverbindlich. Du schilderst, was passiert ist, ich sage dir, was ich für dich tun kann – und was nicht.