Widerruf von Immobiliarkredit
Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes haben den Anspruch vieler Darlehensnehmer auf Rückabwicklung ihrer Immobilienfinanzierung gestärkt. Mit dem so genannten „Widerrufsjoker“ können Bankkunden ungünstige Finanzierungen beenden und von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Grundlage dafür ist die Möglichkeit, bestehende Verträge zu widerrufen und damit zu beenden. Möglich wird das durch die Verwendung unzulässiger Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen vieler Banken. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass 70 Prozent aller in den vergangenen Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen werden können.
Für den Darlehensnehmer bedeutet dies:
- Das Ende des Vertragsverhältnisses
- Die Rückzahlung aller Kreditraten
- Die Rückzahlung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigungen
- Die Entschädigung für entgangenen Nutzen des investierten Geldes
Die in Hochzinsphasen abgeschlossenen Verträge können heute wesentlich günstiger neu abgeschlossen werden. Durch den niedrigen Zins können Immobilienbesitzer entweder deutlich mehr tilgen oder die monatliche Rate entscheidend verringern Rechtsanwältin Michaela Zinke ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie steht Mandanten bei einem Widerruf ihrer Immobilienfinanzierung kompetent und engagiert zur Seite. Angefangen bei der Überprüfung der Vertragsunterlagen bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung – am Kanzleistandort Kassel und deutschlandweit.
Autokredit widerrufen
Der 14. Juni 2014 ist für viele unzufriedene Autobesitzer ein magisches Datum, denn nach diesem Termin abgeschlossene Fahrzeugfinanzierungen können unter Umständen widerrufen werden. Das Auto geht dann bei Erstattung des kompletten Kaufpreises an den Händler zurück.
Wie funktioniert das?
Der Widerrufsjoker für Autofinanzierungen beschreibt eine juristische Ausnahmesituation, in der bei Nachweis einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Rückabwicklung des kompletten Vertrages möglich ist. Im Falle eines Widerrufes einer Autofinanzierung durch eine Autobank handelt es sich um ein „verbundenes Geschäft“. Nach einem Widerruf muss zum Beispiel die VW-Bank einen Passat zurücknehmen und den Kaufpreis ohne jegliche Anrechnung des gewonnen Nutzens durch den Fahrzeugbesitzer erstatten.
Der Vertrag wird behandelt, als wäre er niemals abgeschlossen worden: Der Verkäufer bekommt sein Auto zurück und der Kunde sein Geld. Interessant ist das für Opfer des Dieselskandals und grundsätzlich für alle PKW- oder Nutzfahrzeug-Besitzer, die ihr Fahrzeug wieder zurückgeben möchten. Das Risiko ist überschaubar, denn in vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung die Widerrufskosten.
Interessant für wen?
Wer sein Auto über die Autobank oder eine vom Händler empfohlene Bank finanziert hat, der sollte seine Vertragsunterlagen einschließlich der Widerrufsbelehrung auf Fehler prüfen lassen und den Vertrag ggfls. widerrufen. Der Widerrufsjoker sticht dabei nicht nur bei Dieselfahrzeugen, sondern auch für Benziner und Nutzfahrzeuge.
Widerspruch von Lebensversicherungen
Holen Sie sich Ihr Geld zurück
Der Widerspruch der Lebensversicherungen ist immer dann möglich, wenn aufgrund fehlerhafter oder falscher Beratung zum Fristablauf die gesetzliche Widerspruchsfrist nicht anlaufen konnte. Dies ist in einem überwiegenden Teil der Fälle eingetreten, wenn Versicherungen, die zwischen dem 29. 07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, dem Policenmodell zugeordnet werden können. Dieses Modell besagt, dass eine Widerspruchsfrist erst dann anläuft, wenn dem Versicherten alle zum Vertragschlus notwendigen Unterlagen auch vorliegen. Rechtsanwältin Zinke: „Ein erfolgreicher Widerspruch bringt Ihnen sämtliche gezahlten Prämien zurück plus eine aufwändig zu berechnende Summe für die Entschädigung. Ihre Versicherung hat mit Ihrem Geld gute Renditen erzielt – dieses Geld können Sie einfordern.“ Egal, ob Sie die Versicherung zum Zweck der Kapitalbeschaffung auflösen möchten oder sonstige willkommene Gelegenheiten nutzen wollen, um schadlos aus einer ungeliebten Kapitalanlage auszusteigen: Die Widerspruch sollte unbedingt geprüft werden!
Vorsicht bei günstigen Angeboten
Allerdings: Ein Massengeschäft für findige Startups aus dem Bereich „Rechtsdienstleistungen“ ist das automatisierte Abwickeln von Widersprüchen schon lange nicht mehr. Rechtsanwältin Michaela Zinke weiß: „Jedes Verfahren muss individuell geführt werden. Aktuell zeigt die Insolvenz der Facto AG z.B. recht deutlich, dass ein standardisiertes Vorgehen nicht funktionieren kann – hier ist in jedem einzelnen Fall anwaltliche Expertise, Verhandlungsgeschick und darüber hinaus eine gerichtsfeste Berechnung der Ansprüche notwendig, um erfolgreich Widersprüche durchsetzen zu können!“ Zinke ist sicher: „Schnell und unkompliziert geht nicht mehr, da machen deutsche Gerichte leider nicht mehr mit!
„Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel weiß, dass erfolgreiches Streiten um eine Rückabwicklung nicht davon abhängig ist, ob grundsätzlich eine Anspruchsgrundlage vorhanden ist, sondern eher davon, ob die Unterlagen wirklich vollständig sind und dem Gericht eine Aktenlage präsentiert werden kann, die in Zusammenhang mit einer ausführlichen wie individuellen Klageschrift überzeugt und den jeweiligen Widerspruch aus der Masse hervorhebt: „Mit Textbausteinen von der Stange und Excel-Anspruchsberechnungen kommt man da nicht weit!“
Nicht jeder Widerspruch macht Sinn
Zudem empfiehlt es sich in vielen Fällen überhaupt nicht, eine Lebensversicherung überhaupt zu kündigen, denn oft wird immer noch ganz lukrativ verzinst und die Hoffnung auf einen guten Ertrag zum Vertragsende ist nicht uninteressant. Aber: Oft ist wirtschaftlich einfach sinnvoll, aus der Lebensversicherung auszusteigen oder aus der persönlichen Situation heraus einfach notwendig, in andere Bereiche des Kapitalmarktes oder in eigene Projekte zu investieren. Wenn akuter Geldbedarf besteht, z.B. zur Finanzierung eines wichtigen Projektes oder zum Ausgleich in Notsituationen, dann ist verfügbares Kapital aus einer widersprochenen Lebensversicherung gut eingesetzt.
WIDERSPRUCH VON LEBENSVERSICHERUNGEN
Erfolgreich dank anwaltlicher Expertise!
BGH: KEINE VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG BEI DURCH BANK GEKÜNDIGTE DARLEHEN
Immobilienfinanzierungen sind oft auf Kante genäht. Eine Unwägbarkeit zu viel und die Finanzierung gerät ins Wanken. Kann der Kredit nicht mehr bedient werden, spielt die Bank irgendwann nicht mehr mit und kündigt den Kredit. Damit nicht genug: Oft genug verlangt die Bank auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung, obwohl sie selbst den Darlehensvertrag gekündigt hat. Dieser Vorgehensweise hat der BGH allerdings einen Riegel vorgeschoben (Az.: XI ZR 103/15).
„Kann der Verbraucher seinen Kredit nicht mehr bedienen und gerät in Zahlungsverzug kann die Bank das Darlehen fällig stellen, den Vertrag kündigen und Verzugszinsen verlangen. Bei Immobiliendarlehen kann sie nur Verzugszinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basissatz verlangen. Mehr aber auch nicht. Sie kann keine Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent und auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern“, erklärt Rechtsanwältin Michaela Zinke aus Kassel. In der Praxis sah das zuweilen anders aus und der Druck auf die Verbraucher wurde durch die Forderungen noch erhöht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs können die Verbraucher ein wenig aufatmen. Der XI. Zivilsenat des BGH stellte fest, dass § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten enthält, die vom Darlehensgeber aufgrund von Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigt werden. Demnach können die Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
In dem konkreten Fall hatte eine Kreissparkasse zwei Verbraucherdarlehen, die u.a. durch eine Grundschuld an einem Grundstück besichert waren, wegen Zahlungsverzugs der Darlehensnehmer gekündigt. Sie stellte nicht nur die offene Darlehensvaluta fällig, sondern verlangte außerdem die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Um eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu vermeiden, zahlte der Verbraucher unter Vorbehalt die Vorfälligkeitsentschädigung und klagte später auf Rückzahlung. Der BGH gab der Klage statt. Bei der Schadensberechnung solle ein Rückgriff auf den Vertragszins grundsätzlich ausgeschlossen sein. Vorfälligkeitsentschädigungen berechnen sich aber auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Zinssatzes. Die Bank dürfe lediglich die Verzugszinsen verlangen, die bei Immobiliendarlehen 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen.
RATENSCHUTZ- ODER RESTSCHULDVERSICHERUNG WIDERRUFEN
Schließt ein Verbraucher einen Kreditvertrag mit einer Bank ab, wird ihm in vielen Fällen zusätzlich der Abschluss einer sogenannten Restschuld- oder Ratenschutzversicherung durch die Bank vermittelt. Diese Restschuldversicherung soll die Ratenzahlungen des Darlehensnehmers für den Fall absichern, dass dieser verstirbt, arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Hört sich zunächst einmal sinnvoll an. Kommt es zu jedoch einem solchen Vertragsabschluss, fällt für die Versicherung eine meist sehr teure Einmalprämie an. Diese wird auf das eigentliche Darlehen aufgeschlagen und gleich mitfinanziert. Schön für die Bank, denn der Darlehensnehmer muss nicht nur die Darlehenssumme zuzüglich Zinsen an die Bank zurückzahlen, sondern auch die mitfianzierte Versicherungsprämie wird verzinst. So kann sich das Darlehen leicht um mehrere tausend Euro verteuern.
Unserer Erfahrung nach wissen die meisten Verbraucher nicht, dass sie mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung in vielen Fällen nichts anderes als eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Dies ist jedoch nicht im Interesse der Verbraucher. Bei der Vermittlung erfolgte hierüber ebenfalls keine Aufklärung. In Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht in vielen Fällen für den Verbraucher die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf sowohl von der Versicherung als auch dem Darlehen zu befreien. Da es sich bei der Restschuldversicherung um eine Lebensversicherung handelt, ist der Verbraucher zwingend über sein gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren.
Unterbleibt dies oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, so dass der Widerruf der Restschuldversicherung noch heute erklärt werden kann. Selbiges gilt für das Darlehen. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlen Pflichtinformationen, läuft die Widerrufsfrist ebenfalls nicht an. Bilden Darlehensvertrag und der Restschuldversicherung/Ratenschutzversicherung zudem ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“, kippt mit dem Widerruf des einen Vertrages auch der mit ihm verbundene Vertrag.
Beide Verträge sind dann miteinander verbunden, wenn ein Vertrag nicht ohne den anderen Vertrag abgeschlossen worden wäre und die Einmalprämie für die Versicherung mit dem Darlehen finanziert wurde. In der Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs muss der Darlehensnehmer ledigklich den Nettokreditvertrag zuzüglich Zinsen, die bis zu Widerruf angefallen sind, abzüglich bereits gezahlter Kapitaldienste an die Bank zurückzahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Zusätzlich erhält der Verbraucher auch die gezahlte Versicherungsprämie zzgl. der hierauf entfallenen Zinsen erstattet.
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